Dienstleistung mit Zukunft

Kompetent - Flexibel - Leistungsstark

Die GfP Gesellschaft für Personalservice mbH wurde 1994 in Gera gegründet.

Als Mitglied des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister wenden wir den Tarifvertrag der BAP-DGB-Tarifgemeinschaft an. Wir arbeiten mit einer unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auf Grundlage der für unsere Tätigkeit geltenden Rechtsvorschriften.

Die Unternehmenskultur ist geprägt von einem vertrauensvollen und fairen Umgang mit unseren Mitarbeitern. Ein Höchstmaß an Qualität und Flexibilität bestimmen die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden.

Ausbildung und kontinuierliche Qualifizierung des Personals, solide Sachkenntnis und innovative Ideen sind Maßstab unseren Handelns.

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Unternehmensleitbild und Qualitätsstandards

1. Wirtschaftlichkeit / Umwelt

Unser oberstes Bestreben ist es, so effektiv zu arbeiten, dass die Existenz unseres Unternehmens zu jeder Zeit gesichert ist. Ziel ist ein nachhaltiges, gesundes Wachstum im Einklang mit verantwortungsbewusstem Verhalten zur Umwelt.

2. Gesellschaftliche Verantwortung

Wir kommen der sozialen Verpflichtung gegenüber unseren Mitarbeitern und der Gesellschaft nach, indem wir als zukunftsorientiertes Unternehmen sichere Arbeitsplätze schaffen und für eine umfangreiche Aus- und Weiterbildung Sorge tragen.

3. Kompetenz

Durch hohe Maßstäbe an unser tägliches Handeln sowie Offenheit für Veränderungen werden wir den hohen Ansprüchen an moderne passgenaue Personaldienstleistungen gerecht.

4. Betriebsmittel

Durch optimierte Arbeitsverfahren verbessern wir die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit zum Nutzen unserer Kunden. Unseren Mitarbeitern bieten wir aktuelle, arbeits-, umwelt- und sicherheitsgerechte Arbeitsmittel.

5. Betriebsorganisation

Mit der Anwendung moderner Führungsmethoden und der Gewährleistung einer teamorientierten, sozial verträglichen Arbeitsorganisation gestalten wir die betrieblichen Abläufe flexibel und ergebnisorientiert.

6. Erscheinungsbild

Engagierte und motivierte Mitarbeiter, Termintreue und serviceorientiertes Verhalten sowie hohe Wertschätzung für die Arbeit jedes Einzelnen, prägen unser Erscheinungsbild.

7. Sicherheit / Gesundheit

Unser Leitbild beruht auf der Überzeugung, dass die Qualität der erbrachten Leistung eng mit der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter sowie der Vermeidung von Personen- und Sachschäden verbunden ist.

Ziel ist es, Arbeitsunfälle zu verhindern. Insbesondere durch Schulungen und aktuelle Unterweisungen sowie die Bereitstellung erforderlicher Arbeitsschutzkleidung fördern wir die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften.

Die sichere Gestaltung aller Arbeitsplätze und –abläufe ist ein gleichberechtigter Qualitätsstandard unseres Unternehmens.

8. Hinweisgebersystem

Die interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und unternehmenseigene Richtlinien im Sinne des HinSchG vertraulich und sicher zu melden.

Sie soll zum frühzeitigen Erkennen von Rechtsverstößen beitragen, die Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Abhilfe unterstützen sowie ein Klima des Vertrauens und der Transparenz fördern.

Herr Rechtsanwalt Cornelius Matutis, Berliner Straße 57, 14467 Potsdam ist als interne Meldestelle nach HinSchG von uns beauftragt. Zur Abgabe von Hinweisen gibt es folgende Kommunikationswege:

  1. E-Mail:            
  2. Webseite:       anwaltliche-meldestelle.de
  3. Persönlich:     nach Terminvereinbarung

Jeder Hinweis wird geprüft und mit strenger anwaltlicher Vertraulichkeit bearbeitet. 

Davon unabhängig können Hinweise auch an externe Meldestellen gegeben werden. Informationen dazu und für Hinweise zu Sachverhalten der Europäischen Union sind auf der internen Meldestelle hinterlegt.

Über das Hinweisgebersystem dürfen keine falschen oder unrechtmäßigen Informationen gemeldet werden. Die Meldung wissentlich falscher Hinweise ist strafbar und kann Schadenersatzforderungen zur Folge haben.

Personalangelegenheiten können über das Hinweisgebersystem nicht gemeldet werden. Für diese können Sie die persönlichen Ansprechpartner vor Ort weiterhin kontaktieren.

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